"Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Auge für Auge, Zahn für Zahn. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas böses antut, kein Widerstand, sondern, wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin."
Mt 5, 38-39
Die Todesstrafe ist mit Abstand die schwerste und härteste aller Kriminalstrafen. Ihre Berechtigung und Zweckmäßigkeit wurde bis zu Mitte des 18 Jahrhunderts im allgemeinen nicht bezweifelt. Auch heute noch wird die Todesstrafe in den USA, die sich Hüter der Menschenrechte nennen, sowie auch in den meisten sozialistischen Staaten Europas, dem asiatischen Teil der ehemaligen UDSSSR, China und in anderen einzelnen Staaten Asiens, noch bzw. wieder praktiziert. In der BRD wurde sie 1949 im GGB Art. 102 als gesetzwidrig eingestuft und wird somit seitdem nicht mehr vollzogen. Zwar gab es in den 50er Jahren Anträge auf die Wiedereinführung, die jedoch vom Bundestag abgelehnt worden sind.
Die sieben wesentlichen Hinrichtungsmethoden:
Erhängen
Erschießen
Enthauptung, z.B. durch die Guilliotine ( sie hat meist keine Anwendung mehr)
Steinigung
Vergiftung, z.B. durch die Giftinjektion
Vergasung
Anwendung des elektrischen Stuhls (nur in den USA )
Zum elektrischen Stuhl:
Er wurde vor etwa 100 Jahren von einem Zahnarzt erfunden; seine Erfindung fielen bis heute mehr als 4000 zum Opfer. Den Verurteilten, die auf dem Stuhl festgeschnallt sind, werden angefeuchtete Elektroden am Kopf und Bein befestigt. Siesterbenden " 38 Sekunden- Tod":
23 Sekunden - 1850 Volt
7 " - 900 Volt
8 " - 850 Volt
Nach dem ersten Stromstoß soll die Bewußtlosigkeit eintreten. Der Tod tritt schließlich durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein. " Das Gehirn," versichert ein Henker, " ist schon nach einer tausendstel Sekunde tot, dann spürt der Mensch nichts mehr", doch beweisbar ist dies nicht. Zwischenfälle sind nicht selten. Bei der Hinrichtung von Jhon Luise Evans löste sich eine, der an den Beinen befestigten Elektroden. Es kam zu Feuer, Funken und Rauchentwicklung an der gelösten Elektrode und der Kopfhaube. Zwei Ärzte betraten die Kammer, sie stellten fest, daß das Herz noch schlug. Nach zwei weiteren Stromstößen endete die Hinrichtung nach 14 Minuten, zurück blieb ein verkohlter Leichnam. ( Quelle: Amnesty International)
Todesstrafe im Christentum
Viele Befürworter der Todesstrafe berufen sich darauf, daß es biblisch gesehen gegen sie nichts einzuwenden gibt. Diese Leute sind jedoch im Irrtum. Zwar hat Jesus selbst keine Gebote zur Strafbestimmung erlassen, aber seine Lehre über das richtige menschliche Verhalten kann nach seinen Aussagen und seinem Leben abgeleitet werden. Er lehrt, daß jeder Mensch Teil der Schöpfung und ein Kind Gottes ist. Wir hören nie auf Kinder Gottes zu sein, wie schwer das Vergangene unrecht auch sein mag. Keiner hat das Recht ein Teil dieser Schöpfung zu zerstören. Gott gibt das Leben, nur er darf es auch wieder nehmen. Doch er hat ebenfalls gelehrt: " Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Auge für Auge, Zahn für Zahn. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin." Jesus selbst hat uns durch seine Handlung bei der Steinigung der Ehebrecherin ein Vorbild gegeben; derjenige, der ohne Sünde ist, soll als erster den Stein werfen.
Problematik der Todesstrafe
Die Geschichte zeigt, daß die Todesstrafe von den Politikern oft dazu benutzt wird um diejenigen auszuschalten, die sich ihrer Politik in den Weg stellen. Zum Beispiel in der Nazi-Zeit, beim extremen Kommunismus und bei Militärdiktaturen. So schaffen bzw. schafften es viele Herrscher im Rahmen des gesetzlichen der Widerstand gegen ihre Politik zu unterdrücken. Ein Problem der heutigen Politiker in vielen Bundesstaaten der USA ist, daß sie keine Chance haben politisch nach oben zu kommen, wenn sie sich weigern die Todesstrafe zu unterstützen. Denn über 75 % der Amerikaner und somit die potentiellen Wähler sind Befürworter der Todesstrafe. So müssen die wenigen Gouverneure, die sich weigern ein Hinrichtungsbefehl aus moralischen und ethischen Gründen zu unterzeichnen, damit rechnen in der nächsten Wahlperiode nicht mehr gewählt zu werden. Denn die Spitzenpolitiker möchten ihren Wählern die Illusion verschaffen, daß die Bösen bestraft werden und die Guten letztendlich siegen. Die Todesstrafe soll die Gesellschaft angeblich vor weiteren Taten schützen. Die Gegner bestreiten aber ihre abschreckende Wirkung auf Kriminaltäter, da diese selbst nicht davon ausgehen gefaßt zu werden. Diese Theorie unterstreichen Statistiken, wo sie an- oder abgeschafft wurde. Es war nämlich kein An- oder Abstieg der Verbrechen festzustellen. Die Mordrate in Texas zum Beispiel liegt nach wie vor der Einführung über dem Landesdurchschnitt. Die Hinrichtung selbst belastet nicht nur die Täter, die jahrelang in den Todeszellen verbringen, sondern auch Familienangehörige, Ärzte, Pfarrer, Gefängnispersonal sowie Henker, die alle Kontakt mit dem Todeskandidaten haben und einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt werden. Außerdem darf man nicht verschweigen, daß hinter den Urteilen der Richter oftmals soziale Diskriminierung zum Ausdruck kommt. So werden hauptsächlich arme oder Angehörige von religiöser oder ethnischer Minderheit zum Tode verurteilt. So beweisen Studien, daß 40 % der Verurteilten Afroamerikaner sind, obwohl diese jedoch nur 12 % der Bevölkerung darstellen. ( Quelle: A. I. ) Eine Problematik bildet auch die Anzahl der Justizirrtümer. So wurden beispielsweise von 508 Todesstrafkandidaten nachweislich 73 Männer und Frauen zu Unrecht verurteilt und sind in Folge dessen entlassen worden. So kamen auf 7 Vollstreckungen ein verspäteter Freispruch. Wie viele Häftlinge diesen späteren Freispruch nicht mehr erlebten, ist völlig ungeklärt: nach der Vollstreckung des Urteils bleiben sämtliche Akten unter Verschluß.
( Verfaßt von Katinka Braun und Elena Lackmann, 10c, SJ 98/99)